Die Studierenden erhalten einen ersten Überblick über das Bürgerliche Recht. Sie verfügen über elementares Grundlagenwissen der ersten zwei Bücher des BGB (Allgemeiner Teil und Recht der Schuldverhältnisse). Umfassende Kenntnisse werden insbesondere im Bereich der Rechtsgeschäftslehre und des Leistungsstörungsrechts erworben. Die Studierenden erlernen zudem die methodischen Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und die Gutachtentechnik. Anhand dieser Grundlagen können sie vorgegebene Sachverhalte rechtlich analysieren und bewerten.
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