Lerninhalte |
Die Studierenden erhalten einen ersten Überblick über das Öffentliche Recht aus der Perspektive des Grundgesetzes. Sie verfügen damit über das staats- und verfassungsrechtliche Grundwissen. Detaillierte Kenntnisse werden im Bereich der Verfassungsprinzipien, der Verfassungsorgane und der Staatsfunktionen sowie der Allgemeinen Lehren der Grundrechte und ausgewählter Freiheits- und Gleichheitsrechte erworben. Die Studierenden erlernen zudem die methodischen Besonderheiten des Öffentlichen Rechts und die Gutachtentechnik. Anhand dieser Grundlagen können sie vorgegebene staatsrechtliche Sachverhalte rechtlich analysieren und bewerten.
|