Lerninhalte |
Die Studierenden werden mit der Methode der ökonomischen Analyse des Rechts und den Konzepten der neuen Institutionenökonomik vertraut gemacht. Vermittelt werden Sichtweise und Methode, das Recht auf seine ökonomischen Folgewirkungen hin zu analysieren. Ziel ist die Befähigung, normative Folgen von Recht auf ihre ökonomischen Konsequenzen hin zu analysieren und auf diese Weise dem Gesetzgeber Anhaltspunkte zu effizienter Rechtsgestaltung an die Hand zu geben. Dabei stehen der homo oeconomicus als methodologischer Ausgangspunkt, sowie Effizienz- und Anreizmodelle im Zentrum der Betrachtung des Zusammenspiels von Ökonomie und Recht.
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