Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes hat neue vergütungspflichtige Tatbestände hervorgebracht. Folgen sind die Ausdifferenzierung der Vergütungslandschaft, ein hoher Grad an Bürokratisierung und das mit einer Mehrzahl von Verträgen und Aushandlungsprozessen verbundene Konfliktpotential. Der Beitrag untersucht, ob die bisherige Struktur auf einen einheitlichen Vergütungstatbestand reduziert, inhaltlich im Sinne einer besseren Zugänglichkeit zu Wissen und Information zielführend fokussiert und dadurch im 3. Korb der Urheberrechtsnovellierung ein Beitrag zur Minimierung von möglichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten geleistet werden kann.<ger>