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Die Bürgerbeteiligung nach dem Energiewirtschafts- und Netzausbaubeschleunigungsgesetz  (  Zeitschriftenartikel  ) 
Die Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit des reformierten EnWG und des NABEG gehen über die bisherigen diesbezüglichen Regelungen bei Planfeststellungsverfahren hinaus, indem sie die Herstellung von Partizipation und Akzeptanz als neue Ziele betonen.Ob diese neuen Ziele bestimmte Auslegungen des Rechts oder bestimmte Verhaltensweisen der Verwaltung fordern, bleibt jedoch unklar. Die Verfasserin geht dieser Frage unter anderem aus einer politik- und sozialwissenschaftlichen Sicht auf Partizipation und Akzeptanz nach. Zitierte Vorschriften und Urteile u.a.: § 25 Abs. 3 Satz 1 VwVfG; § 46 VwVfG; EuGH, Urt. v. 25.07.2008, Rs. C-237/07; BVerwG, Urt. v. 03.03.2011, Az. 9 A 8.10; BVerwG, NVwZ 2012, 557; BVerwG, NVwZ 1985, 187
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