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Nachdem Luthers reformatorische Erkenntnis und seine konkreten Kritikpunkte an der damaligen Papstkirche sich zuerst an Einzelfragen äußerten, finden sich in den drei großen Schriften des Jahres 1520 grundlegendere Erwägungen Luthers, die einen hervorragenden Einblick in seine theologischen Gedanken bieten. Die erste Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation: Von des christlichen Standes Besserung“ nennt die drei Mauern der Romanisten und meint damit diejenigen dogmatischen Behauptungen, die bekämpft werden müssen, damit die konkreten Reformvorschläge, die Luther anschließend äußert, auch in die Tiefe gehen. Indem Luther sich mit seinen weitgehenden Reformvorschlägen an die weltliche Obrigkeit wendet, werden in dieser Schrift die Konturen seiner sog. Zwei-Reiche-Lehre sichtbar. Die zweite Schrift „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ diskutiert die sieben Sakramente der katholischen Kirche. Luthers Argumentation legt dabei das Gewicht zum einen auf die Verheißung der Schrift, zum anderen auf den rechtfertigenden Glauben. Damit sind zentrale Begriff seiner Theologie benannt. Die Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ schließlich entfaltet die Rechtfertigungslehre mit Blick auf den Menschen, der durch das Evangelium befreit wird. |