Die Dissertation beschäftigt sich mit der allgemeinen Beihilfe in § 27 Abs. 1 StGB und den sogenannten verselbstständigten Beihilfen in den §§ 120 Abs. 1, 219b Abs. 1 StGB und §§ 19-20a Abs. 1 KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), die das Fördern bestimmter Handlungen beziehungsweise das Inverkehrbringen abtreibungstauglicher Mittel beinhalten. Im Vordergrund der Arbeit steht die Herausarbeitung der Voraussetzungen für eine Bestrafung wegen vollendeter und versuchter Tatbegehung sowie die Möglichkeit der weiteren Teilnahme in Form der Anstiftung und Beihilfe sowie deren Behandlung.