Ausufernde Vergütungen für Vorstände von börsennotierten Aktiengesellschaften entsprechen seit Jahrzehnten einem öffentlichen Vorurteil. Die bearbeitungsgegenständlichen Gesetzesneuerung ist das zweite Aktionärsrechterichtlinien-Umsetzungsgesetz (ARUG II). Damit geht der Deutsche Corporate Governance Kodex 2020 (DCGK 2020) einher. Es wird ausgewertet, ob bekannte Probleme durch die Neuregelung gelöst wurden, und die neue Gesetzeslage wird kritisch gewürdigt. Ebenso wird auf implizite Auswirkungen der neuen Regelungen eingegangen.<ger>