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Die Studierenden werden in die historischen und empirischen Grundlagen des Rechts eingeführt. Die historischen und empirischen Bedingtheiten des Rechts, insbesondere in Bezug auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, werden ebenso vorgestellt wie die Beziehungen des Rechts zur Geistes- und Ideengeschichte. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verzahnung und Wechselwirkung von Recht und seinen ökonomischen Rahmenbedingungen. Die Geschichte des modernen Verfassungsstaates wird besonders hervorgehoben. Dieses Modul ist insoweit als Komplementärmodul zu dem Modul „Prinzipien und System des Rechts" zu verstehen. Es wird aufgezeigt, welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte das Recht in der Geschichte prägen und in der Realität zur Geltung bringen.
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