Literatur |
Hegel, G.W.F. 1821: Grundlinien der Philosophie des Rechts, in: ders.: Theorie-Werkausgabe [TWA], Bd. 7, Frankfurt a. M. 1970. (Siehe dazu den Kommentar von Herbert Schnädelbach in: ders., Hegels praktische Philosophie, Frankfurt a. M. 2000, 163-370.)
– 1830: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften, 3. Teil: Die Philosophie des Geistes, 2. Abteilung: Der objektive Geist (§§ 483-552), in: ders: TWA 10, S. 303-365. (Siehe dazu den Kommentar von Herbert Schnädelbach in: Hermann Drüe et al.: Hegels ‚Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften‘ (1830). Ein Kommentar zum Systemgrundriß. Frankfurt a. M. 2000, 289-316.)
Dilthey, Wilhelm 1910, Der Aufbau der geschichtlichen Welt in den Geisteswissenschaften, Frankfurt a. M. 1981.
Simmel, Georg 1907, Philosophie des Geldes, Zweite, vermehrte Auflage: Leipzig; Frankfurt a. M. 1989 (vor allem Kapitel 6: „Der Stil des Lebens“).
Freyer, Hans 1923, Theorie des objektiven Geistes. Eine Einleitung in die Kulturphilosophie, Darmstadt 1966.
Hartmann, Nicolai 1933, Das Problem des geistigen Seins. Untersuchungen zur Grundlegung der Geschichtsphilosophie und der Geisteswissenschaften. Berlin 1949. |
Lerninhalte |
Der Ausdruck „objektiver Geist“ steht nicht für den Geist von lebendigen Individuen (engl. mind), sondern bezieht sich – so eine Ausgangsbestimmung – auf einen verschiedenen lebendigen Individuen gemeinsamen Geist und/oder einen in Produkten des Handelns (z.B. Artefakten oder Institutionen) manifestierten Geist. Heute ist er weitgehend durch „Kultur“ ersetzt worden, obwohl wir nach wie vor etwa vom „Geist des Grundgesetzes“, vom „Zeitgeist“ oder von „Geisteswissenschaften“ sprechen.
Ziel des Seminars ist es, gemeinsam verschiedene Konzeptionen des objektiven Geistes im Durchgang durch ausgewählte Stationen der Geschichte der modernen Philosophie zu erarbeiten, zu diskutieren und systematisch aufeinander zu beziehen. Wir starten bei G.W.F. Hegel, der den Begriff des objektiven Geistes geprägt und vor allem in seiner Rechtsphilosophie ausgearbeitet hat. Dann gehen wir zu Wilhelm Dilthey über, der den Hegel’schen Begriff für die Zwecke einer Begründung der Geisteswissenschaften kritisch aufgreift. Thema der Geisteswissenschaften ist Dilthey zufolge all das, worin der Geist sich objektiviert hat. In einem dritten und vierten Schritt wenden wir uns Georg Simmel und Hans Freyer zu, die das Konzept des objektiven Geistes auf unterschiedliche Weise in den Horizont einer Kulturphilosophie stellen. Anschließend gehen wir auf Nicolai Hartmanns ontologische Konzeption des objektiven Geistes ein. Hartmann unterscheidet den objektiven Geist sowohl vom einzelgeistigen Sein der Person als auch von dem in Produkten des geistigen Schaffens geronnenen bzw. objektivierten Geist und bestimmt ihn als lebenden Gemeingeist.
Abschließend werden wir auf Positionen und Debatten eingehen, die seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart an die Thematik des objektiven Geistes anknüpfen – etwa in der Sozialphilosophie bzw. -ontologie, in der Anthropologie oder in der heutigen Kognitionswissenschaft. |