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Publikation: Monographie

Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Grunddaten

Titel Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Untertitel Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts ; Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e.V.
Erscheinungsjahr 2009
Verlag Duncker & Humblot
Verlagsort Berlin
Seitenzahl 130
Serie Schriften zu Kommunikationsfragen ; 47
Publikationsform Druckschrift
Publikationsart Monographie
Sprache Deutsch
ISBN 978-3-428-13023-8
Letzte Änderung 11.05.2016 11:10:38
Bearbeitungsstatus durch UB Rostock abschließend validiert
Dauerhafte URL http://purl.uni-rostock.de/fodb/pub/51736
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Abstract

"Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien-)Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg. (Quelle: Verlag / Internet).

Autor

Gersdorf, Hubertus Link zur UB Rostock Link zum GBV-Katalog

Einrichtung

Juristische Fakultät (JUF)