Kommentar |
Unter dem Begriff ‚Stadtbücher‘ werden „verschiedenartige(.) Aufzeichnungen zur Rechtsfixierung, Verwaltungs- und Wirtschaftsführung bzw. Justizausübung“ (J. Kloosterhuis) in vormodernen Städten zusammengefasst. Aus diesen zunächst oft sachlich vermischt geführten Büchern, die nicht zuletzt im südwestlichen Ostseeraum entstanden, entwickelten sich zunehmend spezialisiertere Amtsbücher wie Gerichtsbücher, Ratsprotokolle, Bürgerbücher und Rechnungsbücher. Stadtbücher geben damit – mehr noch als Chroniken und Urkunden – Einblicke in das Alltagsgeschäft des Rats und das rechtliche und soziale Leben in vormodernen Städten. In dieser Übung werden wir diese Quellengattung in ihrer Entstehungs-, Überlieferungs- und Editionsgeschichte und ihren Analysemöglichkeiten mit einem Schwerpunkt auf Mecklenburg untersuchen.
Einschreibezeitraum für Studierende ab dem 2. Semester:
18.02.2021, 12:00 Uhr bis 19.03.2021, 16:00 Uhr Loszeitpunkt: 19.03.2021, 16:10 Uhr |
Literatur |
Martin Kintzinger: Art. Stadtbücher, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 8, München 1997, Sp. 12f.; Ernst Münch: Rostock und Wismar. Erfahrungen und Ergebnisse bei der Edition frühneuzeitlicher Stadtbücher, in: Sebastian Roebert u.a. (Hrsg.): Von der Ostsee zum Mittelmeer: Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte für Wolfgang Huschner (Italia regia, 4), Leipzig 2019, S. 497-507; Anna Spiesberger: Stadtbücher, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: https://www.leo-bw.de/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/archivaliengattungen/amtsbucher/stadtbucher.
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