Die Studierenden erwerben umfassende Kenntnisse im Bereich des Bürgerlichen
Rechts und des Handels- sowie des Gesellschaftsrechts, welche sie befähigen, die
Zusammenhänge des Wirtschaftslebens rechtlich zu bewerten. Sie haben
Fachkompetenzen im Sonderprivatrecht der Kaufleute. Daneben können sie die
Unterschiede zwischen Personenhandelsgesellschaft und Kapitalgesellschaft
fallspezifisch darstellen.
Die Studierenden erhalten elementares Grundlagenwissen im Individualarbeitsrecht,
insbesondere zur Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie
beherrschen den Begriff des Arbeitnehmers und die praxisrelevanten Probleme im
Zusammenhang mit der Einstellung von Mitarbeitern, im laufenden Arbeitsverhältnis
und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind ihnen geläufig.
Mit den wesentlichen Grundlagen des Lauterkeitsrechts, des gewerblichen
Rechtsschutzes und des Urheberrechts werden die Studierenden befähigt, die
rechtlichen Aspekte bei der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen
einzuschätzen, insbesondere von technologisch anspruchsvollen Produkten, bei
denen das Patent- und Urheberrecht eine Rolle spielt.
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