Kommentar |
In der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 war festgelegt worden, dass das deutsche Volk die Wiedervereinigung Deutschlands anstrebt und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinigten Europa dem Frieden der Welt dienen will. Nicht festgelegt wurde, welche Rolle und Funktion die Länder in einem europäischen Einigungsprozess spielen sollten. Waren Verträge zur Vereinigung Europas abzuschließen allein Sache des Bundes oder mussten die Länder beteiligt werden? Mit dem Europarat von 1949 stellte sich erstmals diese Frage als die Bundesrepublik 1950 eingeladen wurde dem Europarat beizutreten. Die Forderung der Länder im Ratifikationsprozess, dass die Hälfte der Delegierten zur Beratenden Versammlung des Europarates durch die Länder gestellt werden sollte ließ sich nicht durchsetzen. Die Bundesregierung unter Konrad Adenauer lehnte dieses ab. Als 1951 der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) abgeschlossen wurde forderten die Länder erneut eine Beteiligung und drohten das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Bundesregierung und der Bundestag blockierten erneut diesen Wunsch und die Länder riefen das Verfassungsgericht nicht an. Bei den weiteren Verträgen im Prozess der westeuropäischen Integration (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG / Europäische Atomgemeinschaft, EAG), die Einheitliche Europäische Akte (EA) und der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht 1992) legten die Länder ihre Immobilität ab und erreichten zunehmend eine Beteiligung. So erzwangen sie bei der Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 einen Zusatz, der ihre Beteiligung sicherte. Mit der Vereinigung Deutschlands 1989/90 wurde im Zusammenhang mit dem Vertrag von Maastricht in Verhandlungen zwischen Bund und Ländern der Beitrittsartikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben und durch den neuen Europaartikel 23 ersetzt, der die Rechte und Pflichten von Bund und Ländern regelte. Immobilität und Blockade waren vorläufig beendet.
Einschreibezeitraum für Studierende ab dem 2. Semester: 14.02.2022, 12:00 Uhr bis 18.03.2022, 16:00 Uhr Loszeitpunkt: 18.03.2022, 16:10 Uhr |
Literatur |
Artikel in Wolf D. Gruner, Europalexikon. 22007 (2004); Wolf D. Gruner. Deutschland in Europa 1750 bis 2007, 2009; Wolf D. Gruner, 60 Jahre Grundgesetz der Bun-desrepublik Deutschland – 20 Jahre Fall der Berliner Mauer (PP StudIP); Michael Gehler, Euro-pa. Von der Utopie zur Realität. Michael Gehler (Hg.), Vom Gemeinsamen Markt zur Europäi-schen Unionsbildung. 50 Jahre Römische Verträge 1957-2007, 2009. |